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Änderungen COVID-19 Maßnahmen

 

Die neuen Bestimmungen

Stand: 23. Oktober 2020

Die Empfehlung wurde nach dem aktuellen Stand von der Landjugend Oberösterreich erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch. Für Fragen steht euch das Team der Landjugend OÖ telefonisch unter 050/6902-1261 oder per Mail unter ooe(at)landjugend.at gerne zur Verfügung.

Die rechtlichen Grundlagen verändern sich laufend. Alle Aktivitäten müssen unter dem Grundsatz des Schutzes unserer Gesundheit betrachtet werden.

     

    Wichtige Maßnahmen für alle Aktivitäten und Veranstaltungen

    • In geschlossenen Räumen ist das Tragen eines MNS pflicht. Auch am zugewiesenem Sitzplatz muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    • 1 m Sicherheitsabstand einhalten und Körperkontakt vermeiden. Vorkehrung treffen, damit der Mindestabstand beim Eingang eingehalten wird (z.B. Abstandsmarkierungen).
    • Bei der Einladung eurer Mitglieder immer darauf hinweisen, dass sie bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben sollen.
    • Bei Aktiviätten um Anmeldung bitten und Teilnehmerlisten führen! 
    • Bei Fahrgemeinschaften ist das tragen von MNS Pflicht. Weiters dürfen pro Sitzreihe nicht mehr als 2 Personen sitzen.
    • Veranstatungsort so wählen, dass Hygienemaßnahmen und Lebensmittelrecht (Warmwasser, Flüssigseife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel) eingehalten werden.
    • Hinweisschild mit den Verhaltensregeln zu den Corona Maßnahmen auflegen.
    • In geschlossenen Räumen ist laufend zu lüften (mind. einmal je Stunde).
    • Die Konsumation der verabreichten Speisen und Getränke darf nicht in der Nähe der Ausgabestelle erfolgen.
    • Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist allgemein erst ab einer Veranstaltungslänge von 3 Stunden erlaubt. Die einzige Ausnahmen bildet Wasser.
    • Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist nur in der Zeit von 5:00 Uhr bis 01:00 Uhr gestattet. Details dazu unter: www.sichere-gastfreundschaft.at 
    • Benützte Flächen sind regelmäßig zu desinfizieren (Zuständigkeit vereinbaren).
    • Die Anzahl der Sanitäranlagen großzügig berechnen.
    • Bei der Planung von Aktivitäten und Veranstaltungen, auf die Schaltung der Corona Ampel achten.

    Hier gehts zur Corona Ampel!

     

    Zu folgenden Bereichen befinden sich in diesem Dokument noch weitere Informationen
    • Allgemein Veranstaltungen
    • Klausuren, Jahreshauptversammlungen, Vorstandssitzungen 
    • Wandertage, Sportliche Treffs
    • Agrarkreisveranstaltungen
    • Landjugendtheater
    • Ausflüge und Exkursionen
    • LJ-Raum
    • Volkstanz- und Schuhplattlerproben

     

    LJ-Aktivitäten für den Herbst

    Wenn möglich die Aktivitäten im Freien abhalten

    • Wandertage, Radltour
    • Sporttreffs (LJ-Warrior)
    • Kinoabend, Spieleabend
    • Besichtigungen
    • ...

     

    Aktueller Flyer für Landjugend-Aktivitäten

    Hier findest du Informationen zum Fonds für Non Profit Organisationen

     

    Veranstaltungen

    • Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 750 Personen im Freiluftbereich benötigen eine Bewilligung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. 
    • Bei Veranstaltungen ab 7 Personen Indoor und ab 13 Personen Outdor wird ein COVID-19 Beauftragter bestellt sowie ein Präventionskonzept ausgearbeitet. Diese Veranstaltungen sind zudem ab 1. November 2020 bei der am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde inkl. Vorlage des Präventionskonzepts anzuzeigen.
    • Während der gesamten Veranstaltung muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    • Details zu Veranstaltungen unter: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/

    Ohne zugewiesene Sitzplätze

    • Indoor: 6 Personen 
    • Outdoor: 12 Personen (Wandertage, Sporttreffs, Newcomer Day, Paint Ball,...)

    Mit zugewiesenen Sitzplätze

    • Indoor: 1 000 Personen (JHV, Kino, Theater, Konzert,)
    • Outdoor 1 500 Personen 

     Eine Vorlage für ein LJ-Präventionskonzept bekommst du im LJ-Büro. Darin enthalten sind:

    • Regelungen zur Steuerung der Besucherströme
    • spezifische Hygienevorgaben
    • Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
    • Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
    • Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken

    Informationsbereitstellung
    Hinweisschilder für Schutzmaßnahmen ist auf Tischen und im Eingangsbereich der Veranstaltung gut sichtbar anzubringen. 
    Hier kannst du ein Hinweisschild downloaden.


       

      DETAILS zu LJ-Aktivitäten 

      Jahreshauptversammlung - möglich

       

      Vorstandssitzungen - möglich
      • Es wird empfohlen diese online durchzuführen..
      • Bei einer präsenten Sitzung, dürfen maximal 6 Personen daran teilnehmen. Darüber hinaus muss ein Präventionskonzept vorliegen und die Sitzung bei der am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Wichtig ist die Einhaltung des 1 m Sicherheitsabstandes.
      • Personengrenze:Vorstand

       

      Klausuren - möglich
      • Beim Sesselkreis muss zw. den Teilnehmern ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. 
      • Während der gesamten Klausur - ebenso auf dem zugewiesenem Sitzplatz - ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
      • Es muss sichergestellt werden, dass Getränkegläser nicht vertauscht werden. 
      • Ab 7 Personen muss die Klausur auch hier bei der am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage eines Präventionskonzepts gemeldet werden.
      • Ein mal pro Stunde lüften. 
      • Bei Ampelfarbe rot darf die Klausur nicht mehr präsent veranstaltet werden.
      • Es wird im Allgemeinen empfohlen die Klausur online durchzuführen.
      • Die Trainer der Landjugend OÖ sind mit den aktuellen Maßnahmen vertraut. 
      • Personengrenze: 20 Personen exkl. Trainer

       

      Erntedankfest - möglich 
      • Aktuell werden gerade viele Feste von Pfarren abgesagt.
      • Dennoch sollen die Erntekrone und die Erntegaben vorbereitet werden. Am besten im Freien vorbereiten. 
      • Die Erntegaben in der Kirche ausstellen. 

       

      Neumitglieder Tag - möglich  
      • Aktivitäten im Freien setzen - ein Mund-Nasen-Schutz ist dennoch dauerhaft zu tragen.
      • Aktivitäten mit Körperkontakt vermeiden oder dementsprechende Maßnahmen setzen.
      • Die Landjugend Oberösterreich empfielt einen Neumitglieder Tag aktuell zu verschieben.
      • Personengrenze: Outdoor 12 Personen  - über 12 Personen ist die Veranstaltung bei der am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden

       

      Umgang mit Großveranstaltungen 2021
      • Sollte es bereits erste Ideen für Großveranstaltungen 2021 geben so sollen jetzt die ersten wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Denoch Abwägen was bereits jetzt organisiert werden muss oder was man noch abwarten kann. Im Jänner sieht man wsl. besser wieder nach vorne und es können weitere Entscheidungen getroffen werden. 
      • Im Hinterkopf behalten, dass es eventuell zu einer Absage kommen könnte. 
      • Bei der Buchung von Musikgruppen, Zelten,... unbedingt auf Stronierungsmöglichkeiten achten. 

       

      Wandertage - möglich
      • Die Stationen sollen im Freien angelegt werden.
      • Ort für Start und Ziel sowie einzelne Stationen so wählen, dass Hygienemaßnahmen (Warmwasser, Flüssigseife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel) eingehalten werden können (überprüfen und ausstatten).
      • Die Bewegung im Freien durch Familienmitglieder oder Teilnehmergruppen ist möglich, insbesondere bei den Stationen ist aber auf den Mindestabstand von einem Meter zu achten.
      • Bei Start und Ziel ist besonders darauf zu achten, dass keine Menschenansammlungen auftreten und der Mindestabstand dann nicht garantiert werden kann.
      • Schlechtwettereinbrüche sind auch im Sinne der COVID-Gesetze mitzuplanen.
      • Personengrenze: Outdoor 100 Personen 

       

      Sportausübung und Wettbewerbe - DURCHFÜHRBAR!
      • Die öffentlichen Sportstätten im Freien dürfen von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, mit einem Mindestabstand von einem Meter wieder betreten werden.
      • Bei der Sportausübung ist grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Dieser Abstand kann beim Spielen ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden.
      • Aktuelle Informationen zu Sportaktivitäten findet man hier: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/
      • Personengrenze: Outdoor 100 Personen 

       

      Agrarkreise - MÖGLICH!

      Vorträge/Betriebsbesuche/Feldbegehungen sind möglich!

      • Betriebsbesichtigungen im Freien können stattfinden. 
      • Mit dem Betrieb den Ablauf abklären. Nachfragen ob Personen der Risikogruppe betroffen sind. 
      • Kein Händeschütteln oder dergleichen.
      • Keine gemeinsamen Materialien verwenden.
      • Teilnehmerliste über Scan der Mitgliederkarte erstellen.
      • Bei Betriebsbesuchen Innenräume nur so betreten, dass die Abstände eingehalten werden können.
      • Wenn ein gemeinsamer Abschluss geplant ist, Gastronomie (Heurige, Direktvermarkter) einbinden.
      • Personengrenze: Outdoor 100 Personen 

       

      Partys und Abendveranstaltungen mit Barbetrieb - VERBOTEN!

      Dagegen spricht:

      • der verpflichtende Mindestabstand von einem Meter ist in Schank- und Barbereichen praktisch nicht umsetzbar.
      • Mindestabstand auf Tanzflächen usw. ist nicht kontrollier- und durchsetzbar.
      • Das Verbot an einer Schank oder Bar zu konsumieren (im Bereich der Ausgabe verboten).
      • Der Abstand der Ausgaben von mindestens einem Meter ist nicht praktikabel (Schankanlagen, Getränkespender, Kassen, Personal usw.).

       

      Landjugendtheater - möglich 

      Theatervorführungen von Laiengruppen der Landjugend mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind durchführbar.

      • Ein Abstand von einem Meter für Besucher ist verpflichtend einzuhalten,
        • oder es handelt sich um Personen die im gleichen Haushalt leben.
      • Abendkassa entweder weglassen oder nur solange betreiben wie die Personen mit Mindestabstand platziert werden können. Personen die nicht vorreserviert haben sind zu ihrem Sitzplatz zu begleiten. Auf einem Sitzplan sind laufend die vergebenen Plätze auszustreichen sodass jederzeit ein Überblick besteht.
      • Beim Eintreffen der Besucher sind diese auf die Regelungen hinzuweisen und einzuweisen (Schilder oder Personal).
      • Die Schauspieler sollen bei den notwendigen Proben so weit als möglich die Schutzbestimmungen einhalten. Kreative und witzige Lösungen für die Aufführung können angedacht werden.
      • Für die Verabreichung von Speisen und Getränken gilt die Regelung der Gastronomie
      • Personengrenze: Regeln für zugewiesene Sitzplätze

       

      Ausflüge/Exkursionen - möglich
      • Bei Nächtigungen müssen zwischen Personen die nicht im gemeinsamen Haushaltleben ein mind. Abstand von 1,5m eingehalten werden.
      • Fahrten mit den Reisebus wären möglich, wobei hier der 1m Mindestabstand sowie das tragen eines MNS verpflichtend ist. Details dazu mit dem Busunternehmen absprechen. 
      • WICHTIG - Bei der Buchung auf Stornobedingungen achten um im Falle einer Stornierung abgesichert zu sein.
      • Vor Antritt der Reise sind Informationen bezüglich Covid-Prävention bei besuchten Einrichtungen einzuholen. Möglicherweise sind Reservierungen nötig.
      • Zeitpläne entsprechend großzügig erstellen.
      • Personen die sich krank fühlen sollten nicht mitfahren.

       

      Aktivitäten im LJ-Raum - möglich

      Das Betreten von Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit  ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

      • Es ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
      • Der Betreiber (Landjugendleitung oder ev. Gemeinde) hat sicherzustellen, dass die Anzahl der erlaubten Personen nicht überschritten wird.

       

      Volkstanz- und Schuhplattlerproben - möglich 

      Volkstanz- und Schuhplattlerproben gelten als Veranstaltung im Sinne der COVID-Gesetzgebung. Es gilt der Grundsatz von einem Meter Mindestabstand zu Personen die nicht im gleichen Haushalt leben.

      • Beim Tanzen ist ein Mindestabstand von zwei Metern oder das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben.
      • Es ist auf schweißtreibende und enge Tänze vorerst zu verzichten.
      • Das Probenlokal ist so zu wählen, dass ausreichend Platz vorhanden ist.
      • Für die Volkstanzgruppen wurde von der Volkskultur Niederösterreich eine umfangreiche Information zusammengestellt (www.volkskulturnoe.at).

       

       

       


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