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Förderung von Heimbringerdiensten

 

Diese Förderung, die eine sichere Heimfahrt von Personen zur Nachtzeit ermöglichen soll, erhalten oberösterreichische Vereine, Ballkomitees, Jugendorganisationen, etc. (keine Privatpersonen) für den Heimbringerdienst anlässlich öffentlicher Veranstaltungen.

 

Was wird gefördert?

Der Heimbringerdienst ist nur für öffentliche Veranstaltungen von Vereinen, Ballkomitees, Jugendorganisationen, Feuerwehren etc. vorgesehen und von diesen abzuwickeln (keine Privatpersonen).

 

Wie wird gefördert?

50 Prozent der Kosten

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.

  • Die Fahrten sind nicht als Einzelfahrten sondern als Sammelfahrten zu organisieren.

  • Kostenbeiträge der Fahrgäste sind darzustellen (Eigenleistungen)

 

Abwicklung / Antragstellung

Ein formloses Ansuchen unter Anschluss der ausgefüllten Förderungserklärung bis drei Monaten nach der Veranstaltung für den Heimbringerdienst ist an die Abteilung Verkehr des Landes OÖ zu richten. Dem Antrag sind entsprechende Angebote bzw. Rechnungen beizulegen.

Bei Selbstfahrten (mind. 9-Sitzer/ keine Privat-PKW) sind das Transportfahrzeug mit Kennzeichen und Zulassungsbesitzer bekanntzugeben sowie ein Nachweis über die Fahrten (Fahrtenbuch) zu erbringen.

 

Bei Fragen hilft dir das LJ-Büro gerne weiter!

 


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