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Regeln zum Maibaumstehlen

Richtlinien des Maibaumstehlens

Die Richtlinien zum Maibaumstehlen wurden vom Verein Kultur Plus (Dr. Elisabeth Schiffkorn) erstellt. Basierend auf die Erkenntnisse der Umfragen für den Volkskundeatlas und den daraus resultierenden Arbeiten von Ernst Burgstaller.

 

1. Es gilt der Vertrauensgrundsatz: Die Gruppe, die einen Maibaum aufstellt, kann davon ausgehen, dass sich Maibaumdiebe an den jeweiligen Lokalbrauch halten. Diese lokalen Regeln sind mündlich überliefert und unter www.ooelandjugend.at (Schwerpunkte, Kultur- und Brauchtum, Maibaumlandkarte) zu den einzelnen Gemeinden oder Städten abrufbar.

 

2. Sorgfalt beim Stehlen: Beschädigungen von Tafeln, Kränzen oder anderem Zubehör sind zu vermeiden. Sollte dies doch der Fall sein, ist Ersatz zu leisten.

Gestohlen werden darf nur der Maibaum und kein Zubehör oder Hilfsmittel wie etwa Schwalbeln. Auch das Zerstören des Baumes, etwa durch Zersägen des Stammes für den leichteren Abtransport, ist verboten. Dies fällt nicht unter Brauchtum und kann zu einer Anzeige wegen Sachbeschädigung führen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs darf nämlich „die damit verbundene Rechtsgutbeeinträchtigung“ nur „unerheblich“ sein und die Brauchtumsausübung darf „nicht nur als Vorwand“ dienen (OGH 29.08.1985, 12 Os 104/85).

 

3. Keine Polizei: Auf keinen Fall wird die Polizei eingeschaltet, Maibaumdiebstahl ist Brauchtum und unterliegt den jeweiligen Brauchtumsregeln. Kommt es aber zu Gewaltaktionen oder erheblichen Sachbeschädigungen, sollte die Polizei eingeschaltet werden, denn dann handelt es sich nicht mehr um Brauchtum.

 

4. Auslösen des Maibaums bei erfolgreichem Diebstahl: Entsprechend der Tradition wird der Baum mit Getränken und/oder einer Jause für die erfolgreichen Diebe ausgelöst, wobei letztlich das Verhandlungsgeschick beider Parteien entscheidet. Auch hier gilt aber der jeweilige Lokalbrauch.

 

5. Meinungsverschiedenheiten gütlich austragen: Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, sind diese entsprechend den Möglichkeiten rund um das Maibaum-Brauchtum auszutragen: etwa in einem spaßhaften Schauprozess, einem gemeinsamen Versöhnungsessen oder gegenseitigen Besuchen von Abordnungen der jeweiligen Gemeinden. Der Phantasie und dem guten Willen sind hier keine Grenzen gesetzt, wobei immer das Brauchtum und die Geselligkeit im Vordergrund stehen sollte.

 

6. Brauchtum ist nicht unverbindlich: Keine Gemeinde, keine Gruppe ist verpflichtet, einen Maibaum aufzustellen; genauso gibt es keine Verpflichtung, einen Maibaum zu stehlen. Wird das jeweilige Brauchtum durchgeführt, gilt jedoch die Verpflichtung, sich an die überlieferten Brauchtumsregeln zu halten, auch wenn es sich um ungeschriebene Regeln handelt.

 

Dr. Elisabeth Schiffkorn

Verein Kultur Plus / EuroJournal

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