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Vereins- und Veranstalterhaftpflichtversicherung

Vereins- und Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die Landjugend Oberösterreich hat für sämtliche Landjugendaktivitäten in Oberösterreich eine Vereins- und Veranstalterhaftpflichtversicherung beim Versicherungspartner der Landjugend, der Oberösterreichischen Versicherung, abgeschlossen. Diese Haftpflichtversicherung ist für alle Landjugendgruppen bis zu einem bestimmten Ausmaß kostenlos.

INFOBLATT

 

Die Vereins- und Veranstalterhaftpflichtversicherung enthält folgende Leistungen

  • Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Allgemeinen und Ergänzenden Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHVB/EHVB) für Schadenersatzverpflichtungen der Landjugendvereine in Oberösterreich aus der statutengemäßen Vereinstätigkeit sowie als Veranstalter von Festen.
  • Mitversichert sind auch alle für die Landjugendvereine handelnden Personen (Schäden).
  • Versicherungsschutz besteht für Schäden an gemieteten Räumlichkeiten die durch einen Feuer- oder einen Leitungswasserschaden (Höchstentschädigung 3 Mio. EUR) entstehen.
  • Mitversichert sind auch Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen durch Hebe- und Verlademaschinen die das Gut nicht fallen lassen sowie durch Hand. (Versichert sind hier Schäden am be- oder entladenen Fahrzeug, nicht aber Schäden am Ladegut)

 

Die Vereins- und Veranstalterhaftpflichtversicherung gilt für…

  • bis zu dreitägige öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen.
  • das Aufstellen, den Bestand und das Abreißen eines eigenen Maibaumes.
  • den behördlich genehmigten Ausschank.
  • Sach- und Personenschäden, sowie davon abgeleitete Vermögensschäden Dritter
  • Schäden bis max. in der Höhe der Pauschalversicherungssumme von 3 Mio. EUR.

 

Die Versicherung gilt insbesondere nicht für…

  • Motorsportveranstaltungen, Umzüge, Gefahrsportveranstaltungen und internationale Veranstaltungen
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 bzw. 10.000 Teilnehmern und Besuchern (je nach gewählter Variante)

 

Die Versicherung erstreckt sich insb. nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegenSchäden an…

  • ausgestellten Sachen sowie an Fluren und Kulturen.
  • Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen.
  • Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen haben (z.B. Musikanlagen).  
  • Personen oder Sachen, die aus der persönlichen Schadenersatzpflicht der Veranstaltungsteilnehmer entstehen.
  • Personen oder Sachen, die aus der Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen im Sinne des Kraftfahrgesetzes eintreten.

 

Zusätzliche Veranstaltungshaftpflicht-Pakete

Großes Veranstaltungspaket
  • Für Veranstaltungen bis 10.000 Besucher pro Tag
  • Mietsachschäden Allgemein[1]: Max. 5.000 Euro pro Versicherungsfall
  • Mietsachschäden Tätigkeit[2]: Max. 1.000 Euro pro Versicherungsfall
  • Pauschalversicherungssumme von 3 Mio. Euro
  • Prämie: 290,00 Euro

[1] Entstehen an Gegenständen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind. Klassische Beispiele sind Schäden an den Wänden, Türen oder Böden einer gemieteten Immobilie.

[2] Das sind Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung dieser Sachen verursacht werden.

 

Kleines Veranstaltungspaket

(waren die ursprünglichen 25,00 Euro)

  • für Veranstaltungen ab 1000 Personen bis 10.000 Personen pro Tag
  • Pauschalversicherungssumme von 3 Mio. Euro
  • Prämie: 50,00 Euro

 

UMSETZUNG

Um den erweiterten Schutz zu bekommen, ist vor Beginn der Veranstaltung die jeweilige Prämie (290,00 oder 50,00 Euro) auf das Konto der Landjugend Oberösterreich, IBAN AT31 3400 0000 0555 4415 unter Angabe folgender Punkte einzuzahlen:

Veranstalterhaftpflichtversicherung, LJ Gruppe, Name und Datum der Veranstaltung.

Die Einzahlungsbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung der Veranstaltung für die erweiterte Haftpflichtversicherung.

Eine schriftliche Versicherungsbestätigung oder Einzahlungsbestätigung kann im LJ-Büro angefordert werden.

 

Im Falle eines Schadens…

  • ist unverzüglichmit dem LJ-Büro Kontakt aufzunehmen.
  • ist ein Selbstbehalt von € 200,- (nur bei Sachschäden) zu tragen.
  • gilt der Versicherungsschutz nur, wenn nicht anderweitig Versicherungsschutz (z.B. private Haftpflicht oder KFZ Haftpflicht) besteht.

 

Zur Erläuterung: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der Frage, ob der Versicherungsnehmer überhaupt verpflichtet ist, einen versicherten Schaden zu ersetzen. Dabei spielt die Verschuldensfrage eine wesentliche Rolle. Sind die Schadenersatzforderungen berechtigt, werden sie im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges von der Haftpflichtversicherung ersetzt.

 

TIPP der LJ OÖ

  • Bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen hinterfragen, ob der Lenker den vorgesehenen Führerschein besitzt und ob das Fahrzeug dementsprechend versichert ist.
  • Bei Musikanlagen, Zelten, Maschinen für Maschinenausstellung,… hinterfragen ob diese auch versichert sind.

 

Sollte dieser Versicherungsrahmen den Ansprüchen eures LJ-Festes nicht genügen, so kann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese sollte ergänzend zur bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung der Landjugend OÖ sein.

 

Für weitere Fragen steht dir aus dem LJ Büro Julia Breitwieser gerne zur Verfügung!