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KI-Kennzeichnungspflicht für Vereine

KI-Kennzeichnungspflicht für Vereine

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist mit 2. August 2026 in Kraft getreten. Da sie nicht nur für Unternehmen gilt, sondern auch für Vereine, ist es wichtig, dass auch ihr als Landjugend-Gruppe euch daran hält. Als Privatperson muss man die KI-Kennzeichnungspflicht nicht berücksichtigen.

Betroffen sind alle täuschend echte Bilder/Videos/Audioaufnahmen, die reale Personen oder Ereignisse darstellen. Auch bekannt sind solche Darstellungen als “Deepfakes”. Die Kennzeichnungspflicht gilt überall: sei es auf der Website, auf Social Media, auf Plakaten oder auch bei Präsentationen. Von der KI geschriebene Texte sind nur zu kennzeichnen, wenn diese vom Menschen nicht mehr überprüft werden, bevor diese veröffentlicht werden. Werden die Texte vor der Veröffentlichung noch Korrektur gelesen, ist keine Kennzeichnung erforderlich. Dafür, wie die Kennzeichnung genau aussehen muss, gibt es keine Vorschriften.

Nähere Informationen findest du hier:
EU-Verordnung in Kraft: KI muss sich zu erkennen geben - news.ORF.at

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