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Impressum

Offenlegung gemäß Mediengesetz

Nach §5 Abs.1 des österreichischen eCommerce-Gesetz (ECG) und §25 Mediengesetz gebe ich hiermit mich als den Betreiber und Medieninhaber dieser Internetseite bekannt:

Verein Landjugend Oberösterreich, ZVR-Zahl: 865760424

Geschäftsführung: Julia Breitwieser

Landesleitung: David Schasching und Brigitte Meingassner

Adresse: Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Tel.: 050/6902-1261

E-Mail: ooe(at)landjugend.at

ooe.landjugend.at

Grundlegende Richtung Vereinszweck (§2 der Vereinsstatuten):

(1) Der Verein Landjugend Oberösterreich bekennt sich zur Republik Österreich, stimmt mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen
Demokratie sowie den Grundwerten der Menschenrechte und des Rechtsstaates überein. Er ist ein eigenständiger Verein, der auch die Aufgaben eines
Interessensverbandes für die Landjugendorganisationen auf Bezirks- und Ortsebene hat, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Bundesabgabenordnung und ist dabei auf Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften und politischen Parteien bedacht. Er erstrebt keine Gewinne.

(2) Der Verein Landjugend Oberösterreich ist eine Jugendorganisation, deren Mitglieder gemeinsam Persönlichkeitsentwicklung und die aktive Mitgestaltung des ländlichen
Raumes als Ziele verwirklichen.

(3) Der Zweck des Vereines Landjugend Oberösterreich ist:
a) die Wahrnehmung der Verantwortung für den Anderen (soziales Engagement) und den Lebensraum (Umwelt-, Naturschutz)
b) die berufliche und persönliche Weiterbildung von Jugendlichen
c) die Durchführung und Unterstützung von Kultur- und Brauchtumsaktivitäten
d) Förderung der körperlichen Fitness und Gesundheit
e) die Durchführung von Freizeitaktivitäten für Jugendliche im ländlichen Raum
f) Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen auf Basis der Prinzipien und Werte Teamgeist, Gleichberechtigung von Frau und Mann,
Demokratie, Toleranz, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und soziales Engagement.

Unternehmensgegenstand, Mittel zur Erreichung des Vereinszwecke (§3 der Vereinsstatuten):

(1) Ideelle Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke:
a) Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Kursen, Wettbewerben, Vorträgen, Projekten, Weiterbildungsveranstaltungen und Exkursionen.
b) Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen und Treffen zur gegenseitigen Kontaktpflege.
c) Herausgabe von Zeitschriften, Homepages, Rundschreiben und sonstigen Publikationen.
d) Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Körperschaften, Vereinen, Organisationen usw., deren Tätigkeit die Landjugend und deren
Ziele betrifft.
e) Präsentationen des Vereines bei Ausstellungen, Messen und öffentlichen Veranstaltungen.
f) Mitarbeit an wissenschaftlichen und praktischen Versuchen sowie Forschungsprojekten.
g) Vertretung der Landjugend in nationalen und internationalen Organisationen, deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betreffen.
h) Vertretung des Vereines und seiner Anliegen besonders auch im Verein Landjugend Österreich.

(2) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Beiträge der Mitglieder
b) Spenden und öffentliche Zuwendungen
c) Erträgnisse aus eigenen Veranstaltungen
d) Sonstige Einnahmen

(3) Der Verein kann zur Förderung des Vereinszweckes Gesellschaften gründen oder sich an Gesellschaften beteiligen.

Vertretungsbefugnis:

Landesleiter, Landesleiterin, Geschäftsführerin (siehe Bereich Kontakte)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landjugend Oberösterreich

Anmeldung

Eine Reihung der Interessenten erfolgt nach dem Datum der Anmeldung sofern keine anderwärtigen Kontingente verteilt wurden. Mitglieder, die in der Mitgliederdatenbank eingetragen sind, werden generell bei der Anmeldung bevorzugt. Je nach vorhandenen freien Plätzen werden sie auch an Nicht-Landjugend-Mitglieder vergeben. 

Absage von Veranstaltungen

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuellen Absagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits im Vorfeld geleistete Kosten werden bei Absage rückerstattet.

Teilnehmerbeiträge und Anmeldebestätigungen

Die Teilnehmer erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen nach erfolgter  Anmeldung rechtzeitig eine Anmeldebestätigung per E-Mail oder Post. Der Teilnehmerbeitrag wird je nach Veranstaltung vorab oder im Nachhinein entrichtet.

Stornobedingungen

Es gelten die auf der Ausschreibung angeführten Stornobedingungen. Sofern nicht anders definiert, gilt: Bei Abmeldung nach Anmeldeschluss sind Stornokosten in der Höhe der Vollkosten fällig. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Im Falle einer Erkrankung entfallen gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Stornokosten.

Teilnahmebestätigung

Teilnahmebestätigungen werden auf Anfrage ausgestellt.

Bestellungen

Unmittelbar nach Eingang der Bestellung über Telefon, E-Mail oder Webshop wird der Artikel schnellstmöglich ausgeliefert. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Sollte ein Artikel einmal nicht mehr verfügbar sein, wird der Besteller umgehend benachrichtigt.
Reklamationen an der gelieferten Ware müssen binnen zwei Wochen im LJ-Referat schriftlich vorgebracht werden. Die weitere Vorgehensweise wird individuell festgelegt.

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel teilweise nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt.