Mitglied werden

NPO-Fonds für das 1. Quartal 2022

| Service & Organisation

Die Corona-Krise hat bei vielen Landjugend-Organisationen zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Einnahmenausfällen geführt – die Kosten laufen trotzdem weiter. Auch für das 1. Quartal des Jahres 2022 kann man als finanziellen Ausgleich den NPO-Fonds beantragen. 

ACHTUNG: Einreichfrist bei LBG = 20. Juli 2022

<hr/ />

Art und Höhe der beantragbaren Unterstützung:


Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses unter der Voraussetzung, dass eure Landjugend alle Bestimmungen der Richtlinie erfüllt.

Für die Höhe der Förderung sind die förderbaren Kosten im Zeitraum vom 01. Jänner – 31.
März 2022 maßgeblich, die zu 100 % ersetzt werden. Förderbare Kosten sind nachstehend
angeführt und müssen betriebsnotwendig sein:

  • Betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Miete (für Büro, Vereinslokale), Pacht, Versicherungsprämien, Lizenzkosten
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Finanzierungskostenanteil für Leasingraten, wenn die zugrundeliegenden Verträge vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden
  • nicht das Personal betreffende betriebsnotwendige, vertragliche Verpflichtungen (z.B.: Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten)
  • Zahlungen für Wasser, Energie, Telekommunikation, Reinigung, Betriebskosten von Liegenschaften (Abwasser- und Abfallentsorgung)
  • Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware
  • unmittelbar durch COVID-19 angefallene Mehrkosten, beispielsweise für Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel oder Ausrüstung für Home-Office, jedoch keine Personalkosten
  • Kosten für Covid-19-Tests
  • Frustrierte (verlorene) Aufwendungen, die nachweislich einer Veranstaltung zugerechnet werden können, die im Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.03.2022 aufgrund von gesetzlich oder behördlich gesetzten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise nicht stattfinden konnte
  • Kosten für Behindertenarbeitsplätze (wenn die Arbeitnehmer/innen nicht kündbar sind und nicht für die Kurzarbeit angemeldet werden können)
  • Kosten für die erforderlichen Bestätigungen durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. (LBG-Beratungskosten)

Nicht gefördert werden Kosten, die durch andere Förderungen oder Versicherungsleistungen abgedeckt wurden oder werden. ACHTUNG: keine Doppelförderung möglich!

Struktursicherungsbeitrag:
Weiters kann ein pauschaler Struktursicherungsbeitrag in Höhe
von 5 % der Einnahmen auf Basis des Jahresabschlusses 2021 beantragt werden; maximal jedoch bis zu 35.000 Euro. Der Struktursicherungsbeitrag soll pauschal Kosten abgelten, die nicht unter die förderbaren Kosten fallen, wie z.B. Instandhaltungs- oder Wartungskosten oder auch
Aufwandsentschädigungen, laufende Kosten für Vereinsgebäude ...


Die Förderung ist immer mit dem Einnahmenausfall im 1. Quartal 2022 (von 1. Jänner bis 31.
März 2021) begrenzt.

Was ist jetzt zu tun?

1. Wenn du noch nie einen NPO-Fonds über LBG beantragt hast, nimm Kontakt mit der Landjugend Oberösterreich auf (ooe@landjugend.at oder 050/6902-1261) um die Rahmenbedingungen abzuklären. Im nächsten Schritt musst du dich bei LBG registrieren. Dies erfolgt per Mail an npofonds.landjugend@lbg.at. Bitte teilt LBG in diesem Mail folgende Informationen mit:

  • genauer Vereinsname für den die Förderung beantragt wird
  • ZVR-Nummer
  • Name & Telefonnummer des Ansprechpartners für die Beantragung des NPO-Fonds

2. Jede Landjugend-Gruppe, die den NPO-Fonds über LBG beantragen möchte, muss bis spätestens 20. Juli 2022 an npofonds.landjugend@lbg.at ...

  • das vollständige/-r Kassabuch/Rechnungsabschluss/Jahresabschluss der Jahre 2019, 2021 und des 1. Jänner bis 31. März 2022 übermitteln
  • die Kontaktdaten zur Überweisung der Unterstützung übermitteln

3. LBG stellt im Namen eurer Landjugendgruppe den Förderantrag.

4. Nach Förderzusage wird das Geld auf das angeführte LJ-Konto überwiesen.

Die Antragstellung des NPO-Fonds ist bis 31. Oktober 2022 möglich. Damit LBG jedoch alle Anträge rechtzeitig abwickeln kann, ist es wichtig, alle Unterlagen bis 20. Juli 2022 an LBG zu übermitteln!

NPO-Fonds_Informationen_fuer_die_Landjugendgruppen_1._Quartal_2022.pdf

Download
Zurück